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BDE begrüßt Verabschiedung der 7. Novelle

Der Verband erhofft sich dadurch eine Beseitigung der Schwachstellen und der Finanzierungslücken.
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Der Bundesrat hat am 11. Juli der Änderung der Verpackungsverordnung zugestimmt und damit Ausnahmetatbestände im Bereich der sogenannten Eigenrücknahme und der Branchenlösungen abgeschafft bzw. eingeschränkt. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. begrüßt die 7. Novelle, weil sie Schwachstellen beseitigt und das System der Produktverantwortung stabilisiert.

BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen: „Die 7. Novelle trägt dazu bei, die akuten Schlupflöcher der Verpackungsverordnung zu beseitigen. Es besteht somit die Hoffnung, dass die mit der Unterlizenzierung verbundenen Finanzierungslücken, die zu erheblicher Verunsicherung in der Entsorgungswirtschaft geführt haben, auf diese Weise eingedämmt werden. Der BDE appelliert an Systembetreiber und Inverkehrbringer, die aktuellen Finanzierungsprobleme des laufenden Jahres schnell zu lösen, damit die Verpackungsentsorgung auch weiterhin sichergestellt werden kann. Nur auf dieser Basis können weitergehende Reformen, die dringend erforderlich sind, in Angriff genommen werden.“

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