In einer begleitenden Entschließung weisen die Länder jedoch darauf hin, dass die Novelle lediglich akute Schwachstellen der Verpackungsverordnung abstellt. Sie halten es daher für erforderlich, dass die Bundesregierung binnen der nächsten sechs Monate den Entwurf eines Wertstoffgesetzes zur Ablösung der Verpackungsverordnung vorlegt. Ziel müsse es sein, Verpackungen sowie stoffgleiche Nichtverpackungen verbraucherfreundlich und möglichst einfach gemeinsam zu erfassen und einer hochwertigen Verwertung zuzuführen.
Mit der Änderung der Verpackungsverordnung soll die Möglichkeit für Unternehmen gestrichen werden, Zahlungen an duale Systeme zurückzuverlangen, wenn sie nachweislich die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen zurücknehmen und auf eigene Kosten einer Verwertung zuführen. Nach Darstellung der Bundesregierung ist der Wettbewerb auf Ebene der dualen Systeme nämlich teilweise durch Missbrauch und Umgehung einzelner Regelungen verzerrt, was das Erfassungssystem insgesamt zu destabilisieren drohe. Ziel der Verordnung ist es daher, die Fehlentwicklungen zu beenden und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Wirtschaftsbeteiligten zu schaffen.
„Das ist eine wichtige Entscheidung, weil sie die Voraussetzung für die Stabilisierung des dualen Systems schafft“, kommentiert Stefan Schreiter, CEO der Duales System Holding, die Enstscheidung „Die dualen Systeme ihrerseits werden demnächst neue, eindeutige Clearingverträge abschließen und die Finanzierung des Systems für 2014 sichern.“
„Die Eckpunkte für ein Wertstoffgesetz liegen auf der Hand“, so Schreiter weiter. „Mehr Recycling und eine einfachere Mülltrennung für den Verbraucher, wie wir das gemeinsam mit den Kommunen schon für über zwölf Millionen Bürger in Deutschland umgesetzt haben.“