Diese Initiative sei Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Privatwirtschaft, welche die Rekommunalisierung begünstigen würde, so der VBS.
Die mittelständisch geprägte Entsorgungswirtschaft in Bayern sei in hohem Maße von öffentlichen Aufträgen abhängig. Im Wettbewerb sind die Entsorgungsunternehmen zur Optimierung ihrer Leistung zum Wohle der Bürger angehalten. „Auf diese Weise ist es gelungen, hohe Umweltstandards zu günstigen Preisen zu etablieren und weltweit höchste Recyclingquoten in Deutschland zu erzielen. Diese Erfolge zum Nutzen der Allgemeinheit werden durch die avisierte Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes in Frage gestellt, wenn der Staat künftig die interkommunale Zusammenarbeit steuerlich
fördert“, sagt VBS-Präsident Otto Heinz.
Bereits heute führe das Umsatzsteuerprivileg kommunaler Eigenbetriebe zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen. Bei der Frage, ob eine Kommune ihre Abfallentsorgung an einen Dritten vergibt, konkurriere das steuerpflichtige private Unternehmen mit einem steuerbefreiten kommunalen Entsorger. Das Steuerprivileg wirke quasi als ein Anreiz zur Rekommunalisierung. Sollte künftig auch die interkommunale Zusammenarbeit von der Umsatzsteuer befreit werden, so würde dies die Rekommunalisierung fördern und hätte existenzgefährdende Auswirkungen insbesondere auf viele kleinere und mittlere Entsorgungsunternehmen.
Der VBS-Präsident verweist darauf, dass eine Ausweitung der interkommunalen
Zusammenarbeit zu Lasten der Bürger gehen würde. „Durch derartige
Kooperationen berauben sich die Kommunen der Möglichkeit, Leistungen und Preise
am Markt kritisch zu vergleichen. Am Ende wird der Bürger mit überhöhten Gebühren
zur Kasse gebeten, “ meint Heinz.