Die Monopolkommission hat heute dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie ihr Zwanzigstes Hauptgutachten (Zweijahresgutachten) gemäß dem Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) überreicht. Gegenstand des Gutachtens sind unter anderem die kommunale Wirtschaftstätigkeit und der zunehmende Trend zur Rekommunalisierung.
Im Gutachten fordert die Monopolkommission die Kommunalwirtschaft verschärft zu regulieren.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lehnt dies entschieden ab. „Das wäre ein erheblicher Eingriff in die Organisationsfreiheit der Kommunen“, lässt sich Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU, in einer Mitteilung zitieren. Die Monopolkommission gehe von dem Verständnis aus, dass staatliche und damit auch kommunale wirtschaftliche Betätigung nur in den Fällen des Marktversagens geboten sei. Das ist nach Ansicht des VKU eine Auffassung, die noch in den Privatisierungsdebatten früherer Zeiten verhaftet ist und „die Lehren der letzten Jahre, insbesondere aus der Finanzkrise, nicht aufnimmt.“
Insbesondere bei der Verpackungsentsorgung sei eine Kommunalisierung der Erfassungsverantwortung überfällig, so der VKU. Nur die Kommune könne den Bürgern eine einheitliche Wertstofftonne anbieten, die den Übergang zu einer materialspezifischen Abfalltrennung ermöglicht, die Trennbereitschaft der Bürger erhöht und den lokalen Serviceansprüchen Rechnung trage. Bereits heute würden die Bürger ihre Kommune als einzigen Ansprechpartner für sämtliche Haushaltsabfälle wahrnehmen, dieser Vorstellung solle auch der Gesetzgeber eines Wertstoffgesetzes entsprechen, fordert der VKU.