Die Novelle sieht erstmals reglementierte Ausbauziele für erneuerbare Energiequellen vor. Zudem werden die Vergütungssätze weiter gesenkt. Damit sollen die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien stabil gehalten werden.
Insbesondere die Regelung zur Eigenstromerzeugung wurde in den vergangenen Wochen heftig debattiert.
Auf selbst erzeugten und verbrauchten Strom wird künftig eine EEG-Umlage erhoben. Nutzer von selbst erzeugten Strom aus neue Anlagen müssen künftig 30 Prozent der EEG-Umlage entrichten, später soll dies auf 40 Prozent erhöht werden. Kleinsterzeuger wie Ein- und Zweifamilienhausbesitzer bleiben ausgenommen.
Bestehende Kraftwerke zur Eigenerzeugung bleiben bis zum Jahr 2016 von der EEG-Umlage befreit. Im Jahr 2017 soll dies neu geregelt werden, um dann eine für alle Anlagen geltene Regelung zu erzielen. Dies kritisiert die Wirtschaftsvereinigung Stahl (WVS). Der auf zwei Jahre begrenzte Vertrauensschutz für Eigenstromanlagen sei nicht geeignet der Stahlindustrie die Sorge vor massiven Kostenbelastungen zu nehmen, heißt es in einer Mitteilung der WVS.
Im nächsten Schritt muss der Bundesrat am 11. Juli der Reform zustimmen, dann kann das Gesetz am 1. August 2014 in Kraft treten.
Unklar ist jedoch, ob die EU-Kommission interveniert. Die Kommission fordert, dass auch ausländische Ökostromproduzenten von der deutschen Vergütung profitieren, wenn – wie bislang der Fall – auf importierten Strom aus Erneuerbaren auch die EEG-Umlage erhoben wird.
Für die Novelle votierten 454 Abgeordnete, 123 waren dagegen, sechs enthielten sich. Die Abstimmung erfolgte namentlich.