Nach Angaben der Stiftung konnte mit einer Sammelquote von 45,2 Prozent zudem bereits 2013 die erst ab 2016 gesetzlich vorgeschriebene Quote von 45 Prozent übererfüllt werden. Schon im Vorjahr sei dieser Wert mit 43,6 Prozent nahezu erzielt worden. Seit 1998 übernimmt GRS Batterien die für den Verbraucher unentgeltliche Batterierücknahme und -entsorgung in Deutschland.
GRS-Stiftungsvorstand Georgios Chryssos: „Mittlerweile sind mit rund 57 Prozent mehr als die Hälfte der jährlich in Verkehr gebrachten wieder aufladbaren Gerätebatterien Lithiumsysteme.“ 1999 waren es noch 10 Prozent. „Unser zentrales Anliegen war es daher, frühzeitig zu reagieren und unser System für die Zukunft optimal aufzustellen. Schließlich ist es unser vorrangiges Ziel, in Deutschland auch weiterhin eine sichere Sammlung und Entsorgung aller am Markt verfügbaren Batteriearten gewährleisten zu können“, betont Chryssos.
So hat die Stiftung in den vergangenen Jahren auf der Basis eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts einen neuen Standard für die Erfassung von Altbatterien entwickelt. Mit der durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM erteilten Festlegung für den Tansport beschädigter Lithiumbatterien und -zellen konnte demnach im Juli 2013 eine neue logistische Komplettlösung für Lithiumbatterien gestartet werden.
Zudem wurden 2013 von GRS Batterien Weichen für die Einführung des neuen Sicherheitsstandards gestellt: So konnte das neue Sammelsystem laut GRS dank eines ersten Pilotprojektes in elf Kreisen und Städten erfolgreich für den bundesweiten Roll Out erprobt werden. 2014 wird der GRS-Sicherheitsstandard sukzessive bundesweit eingeführt. Dieser sieht vor, Altbatterien bei der Rücknahme in drei Sicherheitsklassen zu differenzieren: 1. herkömmliche Batterien, 2. Hochenergiebatterien und 3. beschädigte Hochenergiebatterien. Die Annahme von Hochenergiebatterien soll dabei in einer kontrollierten Umgebung geschehen. Vor allem für beschädigte Hochenergiebatterien gelten besondere Sicherheits- und Transportvorschriften.