Das Bundeskabinett hat heute neue Regelungen für die Sammlung von Verpackungsmüll beschlossen. Mit der 7. Novelle zur Änderung der Verpackungsverordnung soll Fehlentwicklungen bei den dualen Systemen entgegengewirkt werden. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums nutzen einige duale Systeme „Schlupflöcher“ in der bestehenden Verordnung, um Verpackungsmengen der Lizenzierungspflicht zu entziehen und damit Kosten zu sparen. Mit der neuerlichen Gesetzesände, um das bestehende System dauerhaft zu sichern.
Die Möglichkeit für Hersteller und Vertreiber, die für die Beteiligung an einem dualen System geleisteten Entgelte zurückzuverlangen, soweit sie Verkaufsverpackungen am Ort der Abgabe zurückgenommen und auf eigene Kosten einer Verwertung zugeführt haben, wird nun gestrichen.
Außerdem werden die formalen Anforderungen an Branchenlösungen deutlich erhöht. Nach der neuen Regelung können Unternehmen weiterhin ein eigenes Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen bei bestimmten, den Haushalten gleichgestellten Anfallstellen wie z. B. Kantinen, Hotels, Freizeitparks oder Kinos einrichten. Dazu müssen jedoch zuvor die eingebundenen Stellen ihre Teilnahme schriftlich bestätigen. Zudem sind die dorthin gelieferten und später wieder zurückgenommenen Verpackungsmengen genau zu dokumentieren, um auch an dieser Stelle Missbrauch und Umgehungen einzudämmen.
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat müssen der Verordnung noch zustimmen. Sie soll bereits im Sommer verkündet werden.