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Verbände warnen vor drohender Einschränkung der Verwertungsleistung

Der Unterausschusses des Bundesratsumweltausschusses empfiehlt, Erleichterungen in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu streichen.
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Mit einem gemeinsamen Schreiben von BDE, BAV, BDSV, BR Bayern, bvse und VDM an die Umwelt- und Wirtschaftsminister der Länder weisen die Verbände auf eine drohende Gefährdung der Sekundärrohstoffwirtschaft in Deutschland hin.
Hintergrund ist die jüngste Beschlussempfehlung des Unterausschusses des Bundesratsumweltausschusses vom 08. April 2014. Diese sieht vor, Erleichterungen in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu streichen.

Damit würden zukünftig auch solche festen Gemische wie Altglas, Altpapier, Verpackungsabfälle, Schrotte, Böden und Altholz in den Anwendungsbereich der AwSV fallen, bei denen von vornherein keinerlei Beeinträchtigungen der Gewässereigenschaften zu erwarten sind.

Der Regierungsentwurf hatte nach intensiven Konsultationen der Verbände die Beschlussempfehlung angepasst, der Unterausschuss des Bundesratsumweltausschusses sie jedoch wieder aufgehoben.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Wir appellieren mit Nachdruck an die Umwelt- und Wirtschaftsminister der Länder, sich für eine Beibehaltung des § 3 Abs. 2 Satz 3 des Regierungsentwurfes der AwSV einzusetzen und den Vorschlag des Unterausschusses in diesem Punkt zurückzuweisen.“

Würde der Vorschlag angenommen, müsste zukünftig jede Lieferung von Abfällen bzw. Sekundärrohstoffen – jährlich 230 Millionen Tonnen Schrott sowie Bau- und Abbruchmaterialien – chemisch analysiert werden. Dies würde bereits bei den klassischen Abfällen zu erheblichen Einschränkungen der Verwertungsleistung führen.
Peter Kurth weiter: „Der Vorschlag der Bundesregierung, Erleichterungen für unproblematische Abfallgemische vorzusehen und die verschärften Anforderungen der AwSV nicht gelten zu lassen, war sachgerecht, praxisnah und wurde von der Branche begrüßt.

Ohne diese Möglichkeit, feste Gemische aufgrund ihrer Herkunft und/oder Zusammensetzung als nicht wassergefährdend einstufen zu können, würde der Betrieb von Recyclinganlagen in Deutschland immens erschwert und die Sekundärrohstoffwirtschaft in Gänze geschwächt. Dies kann nicht im Sinne des Umweltschutzes sein.“

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