Der Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle sieht vor, ab 1.8.2014 den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solar- und KWK-Stroms mit 50 Prozent der EEG-Umlage zu belasten. Dies entspricht derzeit 3,12 Cent je Kilowattstunde. Eigenstromerzeuger aus besonders energieintensiven Betrieben sollen 15 Prozent der EEG-Umlage abführen, was derzeit rund 0,94 Cent je Kilowattstunde bedeutet.
Von einer Belastung mit der EEG-Umlage werden nach ersten Schätzungen des BHKW-Infozentrums mehr als 99 Prozent der selbst genutzten KWK-Strommenge aus neuen KWK-Anlagen betroffen sein. Nach Angaben des Bundesverband Solarwirtschaft sind außerdem über zwei Drittel des deutschen Photovoltaik-Marktes betroffen. Lediglich Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen, Mikro-KWK- und Mini-KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kW sollen von der EEG-Umlage weiterhin vollständig befreit bleiben. Bestehende Anlagen zur Eigenerzeugung von Strom sollen nach dem Entwurf nicht mit der EEG-Umlage belastet werden.
Als kritisch empfindet das BHKW-Infozentrum die Pflicht Stromeigenverbrauch viertelstündlich genau zu erfassen. Gerade für Betreiber kleiner BHKW-Anlagen werde dies zu zusätzlichen finanziellen und administrativen Belastungen führen.
Erst in der Nacht von Montag auf Dienstag hatte sich Gabriel mit der EU-Kommission auch auf die künftige Ausgestaltung der Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage geeinigt. Deswegen sind sie im Gesetzentwurf noch nicht enthalten. Dies solle bis Anfang Mai nachgeholt werden. Nach dem Willen der Kommission sollen nur solche Unternehmen bei der Umlage privilegiert werden, die im internationalen Wettbewerb stehen und bei denen die Energiekosten 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen. Diese sollen künftig 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Die EU-Kommission hat dazu 65 Branchen definiert, die künftig von Ausnahmeregelungen bei der EEG-Umlage profitieren könnten. Die Zahl der privilegierten Unternehmen werde demnach um rund 500 auf etwa 1.600 sinken, teilte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit. Andere Unternehmen, die die Voraussetzung nicht erfüllten aber zu den definierten Branchen gehörten, sollten 20 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Es seien aber auch Härtefallregelungen außerhalb dieses Kompromisses möglich.
Die Wirtschaftsvereinigung Stahl begrüßt die Einigung der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission über den künftigen beihilferechtlichen Rahmen für die industriellen Entlastungen im Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG). „Damit ist der erforderliche Spielraum geschaffen, die Entlastungen für stromintensive Unternehmen in der nationalen Gesetzgebung so zu gestalten, dass eine wettbewerbsfähige Stahlproduktion in Deutschland weiterhin möglich bleibt“, erläutert Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl in Düsseldorf. Bei Greenpeace hingegen verweist man darauf, dass die EEG-Reformpläne nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien, weil selbst verbrauchter Strom aus Erneuerbaren Energien zukünftig mit der EEG-Umlage belastet werden soll, Strom aus Kohle- und Atomkraftwerk jedoch nicht.