In einer Pressemitteilung des BDE wird deren Präsident Peter Kurth mit den Worten zitiert: „Die EREP hat bereits letztes Jahr in ihrem Zwischenbericht deutlich gemacht, dass eine substantielle Weiterentwicklung des EU-Abfallrechts mit ehrgeizigeren Kernzielen notwendig ist. Der BDE teilt diese Einschätzung uneingeschränkt. Nun ist die Europäische Kommission aufgefordert, Gesetzesvorschläge vorzulegen und Perspektiven für eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft aufzuzeigen.“
Der BDE erhofft sich von der Initiative des EREP, dass die Recyclingfähigkeit verbessert wird, zumindest aber der Einsatz rezyklierter Materialien gefördert wird. Offen ist laut BDE, ob dafür die Ökodesign-Richtlinie fortentwickelt werden soll.
Im Zuge einer Überarbeitung des EU-Abfallrechts empfiehlt der Abschlussbericht harmonisierte Minimalstandards für die Vielzahl nationaler Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung einzuführen.
Auch die Forderung nach Minimalstandards wird vom BDE begrüßt. Peter Kurth: „Die unterschiedlichen Ausgangslagen in den Mitgliedsstaaten erfordern flexible Systemlösungen. EU-weit einheitliche und verbindliche Regelungen zur Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung sind daher nicht zielführend. Die Einführung von grundlegenden Prinzipien und Minimalstandards, zum Beispiel zur Vereinheitlichung von Definitionen oder Berichtspflichten hingegen schaffen Vergleichbarkeit und können dazu beitragen, dass sich die besten Entsorgungssysteme durchsetzen.“
Die Europäische Plattform für Ressourceneffizienz geht auf eine Initiative von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik zurück. Ihre Empfehlungen sollen in die laufende Überprüfung des EU-Abfallrechts einfließen.