Wie der Entsorgerverband der Presse Ende März mitteilte, sei das Verbot weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll, weil Klärschlamm eine bedeutende Phosphorquelle ist und zudem weitere wichtige Pflanzennährstoffe enthält. Zudem können die Schlämme in der Landwirtschaft ortsnah eingesetzt werden. Ein Transport in Verbrennungsanlagen führe dagegen zu zusätzlichen Emissionen.
Darüber hinaus werde ein Ausbringungsverbot den funktionierenden Markt zerstören und die Verbrennungspreise in die Höhe treiben. Es stelle sich dann die Frage der Entsorgungssicherheit, denn Alternativen sind rar.
Wie der Verband weiter mitteilte, seien die Technologien zur Phosphorrückgewinnung jedoch noch nicht marktfähig. Der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Ausbringung würde die Klärschlämme daher zunächst in die Monoverbrennung zwingen. Die Aschen müssten anschließend gelagert werden, denn auch die Rückgewinnung aus Klärschlammaschen sei noch nicht marktfähig.
Laut bvse sei im Bundesumweltministerium noch völlig offen, wie die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden soll.