bvse nimmt zur AwSV Stellung

"Die Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wird erhebliche Mehrbelastungen für die Unternehmen der Recyclingwirtschaft nach sich ziehen", - zu dieser Einschätzung kommt der Entsorgerverband bvse in seiner Stellungnahme zur entsprechenden Verordnung.

Die Stellungnahme hat der Verband nach eigenen Angaben an die Mitglieder des Bundesrats weitergeleitet. In der AwSV sollen bundesweit erstmalig einheitliche technische und organisatorische Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gestellt werden. Insgesamt ist anhand des vorliegenden Entwurfs bereits heute schon absehbar, dass hohe Investitionskosten auf die deutsche Recycling- und Entsorgungswirtschaft zukommen werden.

Begrüßt wird von bvse und Baustoffrecyclingverband Bayern, dass der aktuelle Entwurf der AwSV feste Gemische als nicht allgemein wassergefährdend einstuft, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Zusammensetzung nicht von einer nachteiligen Veränderung der Gewässereigenschaft auszugehen ist. Allerdings soll laut Verordnungsentwurf unter anderem dann eine Ausnahme gelten, soweit diese in kolloidaler Lösung vorliegen. Was der Verordnungsgeber mit dieser Formulierung jedoch meint, bleibt laut bvse völlig unklar und erschließt sich weder aus der Verordnung selbst, noch aus ihrer Begründung. bvse und BR Bayern fordern deshalb eine Konkretisierung. Beide Verbände machen zudem deutlich, dass sowohl von nicht gefährlichen Metallabfällen als auch von nicht gefährlichen mineralischen Abfällen keine Wassergefährdung ausgeht.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft laut Mitteilung die Ungleichbehandlung von mobilen und stationären Anlagen im Bereich des Baustoffrecyclings. Nach dem Entwurf fallen mobile Anlagen grundsätzlich nicht unter die AwSV. Diese Ausnahme führen dazu, dass eine Verschiebung hin zu mobilen Anlagentechniken innerhalb der Branche gefördert wird. Das aber sei kontraproduktiv, da mobile Anlagen regelmäßig nicht die hohen Standards von stationären Anlagen erfüllen. Bvse und BR Bayern fordern daher, dass bei gleicher Funktion auch gleiche verordnungsrechtliche Anforderungen für mobile und stationäre Anlagen gelten. Von dieser Forderung sollen nur die mobilen Anlagen ausgenommen werden, die direkt an einer Baustelle betrieben werden und deren Output, wie beispielsweise beim Straßenbau, unmittelbar vor Ort wieder eingebaut wird.

Außerdem fordern die Verbände, dass feste Gemische grundsätzlich dann als nicht wassergefährdend eingestuft werden, sobald diese nach anderen Rechtsvorschriften eingebaut werden dürfen.

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