Nach einer im Vorfeld von der Kommission beauftragten Studie sollen durch die Einführung eines Zertifizierungssystems die folgenden Probleme adressiert werden: (1) die Eindämmung der illegalen Abfallverbringung, (2) die Einhaltung des Prinzips umweltgerechten Wirtschaftens bei der Verbringung und Behandlung von Abfällen sowie (3) die Verbesserung der Versorgung der europäischen Wirtschaft mit versorgungskritischen Rohstoffen. BDE und BDSV sehen indes das Hauptproblem im Bereich der illegalen Exporte von Abfällen wie Elektro-Altgeräten oder Altfahrzeugen als gebrauchte Produkte unter dem Deckmantel der Wiederverwendung. Zumeist handelt es sich dabei um gefährliche Abfälle, deren Export in Drittstaaten außerhalb der EU und OECD verboten ist.
Für problematisch halten BDE und BDSV auch die Kontrolle eines weltweiten Zertifizierungssystems. Eine behördliche Kontrolle in Drittstaaten könnte von der EU jedenfalls nicht angeordnet werden. Darüber hinaus würden sich die Aktivitäten von kriminellen Organisationen im Bereich der Abfallverbringung dadurch nicht eindämmen lassen, denn diese würden Mittel und Wege finden, Zertifikate zu manipulieren.
Dass die Exporte von „grün“ gelisteten (also nicht gefährlichen) Massenabfällen eine wichtige „Ventilfunktion“ erfüllen, d. h. den Verkauf von Sekundärrohstoffen in Drittstaaten ermöglichen, für die in der EU keine Nachfrage besteht, wird anhand der Exportzahlen deutlich. Laut der letzten Abfallstatistik des Umweltbundesamtes (UBA) sind im Jahr 2011 insgesamt 23,4 Megatonnen nicht notifizierungspflichtiger Abfälle aus Deutschland exportiert worden. Davon wurde der überwiegende Teil, nämlich 18,6 Megatonnen, in andere EU-Staaten exportiert. Die Exporte in Drittstaaten sind damit keineswegs dominierend und die häufig beschworenen Szenarien eines ungehemmten Rohstoffabflusses aus der EU unbegründet. Vielmehr befürchten BDE und BDSV, dass die Begrenzung des Exports von „grün“ gelisteten Abfällen aus der EU in nach EU-Vorgaben zertifizierte Anlagen als ein globales Handelshemmnis wirken könnte. Dass darin eine Verletzung des Welthandelsrechts (WTO) bestehen könnte, wird selbst von den Autoren der Studie eingeräumt.
Weltweite Zertifizierung von Abfallbehandlungsanlagen keine Lösung
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. und die BDSV Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. haben in einer gemeinsamen Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission dargelegt, dass eine weltweite Zertifizierung von Recyclinganlagen für „grün“ gelistete Abfälle nicht zur Lösung drängender Probleme bei der Abfallverbringung beiträgt.