Anzeige

Stadt Köln erklärt Allgemeinverfügung für gegenstandslos

Gegenüber mehreren Klägern gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Köln zur Beendigung „illegaler“ Altkleidersammlungen hat die Stadt ihr Verwaltungshandeln für gegenstandslos erklärt und zugesichert, bereits eingezogene Altkleidercontainer an die Kläger herauszugeben.
Anzeige

Dieser Erklärung war eine Erörterung der Sach- und Rechtslage zwischen den Klägern und der Stadt Köln vor dem Verwaltungsgericht Köln am gestrigen Tage vorausgegangen. Im Erörterungstermin hatte das Verwaltungsgericht erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung geäußert. Es hatte beanstandet, dass die Allgemeinverfügung nur öffentlich bekannt gemacht und nicht unmittelbar den Klägern bekanntgegeben wurde. Des Weiteren ist die Allgemeinverfügung aus Sicht des Verwaltungsgerichts nicht hinreichend bestimmt, eine unzulässige Handlungsform für die enthaltene Untersagung und im Übrigen unverhältnismäßig. Auch die Androhung von Zwangsmitteln in der Allgemeinverfügung ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts rechtswidrig, weil eine Zustellung an die Kläger erforderlich gewesen wäre.
Dr. Markus W. Pauly / Dr. Maren Heidmann / Dr. Robert Bach

Quelle: Köhler & Klett

Letzte Meldungen

Das RECYCLING magazin berichtet seit über 75 Jahren unabhängig und aktuell über die wirtschaftlichen, politischen und technischen Entwicklungen in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft. Ihr Maßstab ist ein qualitativ hochwertiger Journalismus mit allen Facetten einer modernen Berichterstattung. mehr

RECYCLING magazin ist Mitglied bei

© DETAIL Architecture GmbH

Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Architecture GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Architecture GmbH jederzeit widerrufen.
close-link