Insbesondere begrüßt der Verband den Umstieg auf eine verpflichtende Direktvermarktung von EEG-Strom. Das sei insbesondere vor dem Hintergrund der Marktintegration der erneuerbaren Energie wichtig. Aus VKU-Sicht sind jedoch die vorgesehenen Ausnahmen für Anlagen unterhalb bestimmter Schwellenwerte nicht erforderlich. Die vorgesehenen technologiespezifischen Ausbaukorridore seien eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der weitere Ausbau der erneuerbaren Energie besser gesteuert werden kann, insbesondere im Zusammenspiel mit dem ebenfalls erforderlichen Netzausbau auf der Übertragungs- wie auf der Verteilnetzebene. Zudem seien diese Ausbaukorridore eine wichtige Grundlage für das ab 2017 geplante und vom VKU befürwortete Ausschreibungsmodell, dessen Ausgestaltung schnell in Angriff genommen werden müsse. Reck weiter: „Die Bundesregierung sollte die Novelle zügig und umfassend vorantreiben. Doch dabei darf es nicht bleiben. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss durch gesicherte Erzeugung flankiert werden, um die Versorgungssicherheit weiterhin aufrechtzuerhalten.“
Damit das Vorhalten gesicherter Kraftwerksleistung und der Aufbau entsprechender Kapazitäten die Chance bekommen, wirtschaftlich zu werden, fordert der Verband, die EEG-Novelle in einem zweiten Schritt mit der baldigen Einführung eines Kapazitätsmechanismus zu verknüpfen. Auch dazu hat der VKU in seinem Gutachten konkrete Vorschläge vorgelegt.
Die bevorstehende EEG-Reform werde die Branche vor grundlegende Veränderungen stellen. Reck: „Die Wirren der vergangenen Jahre haben viel Unsicherheit verbreitet. Daher befürworten wir eine zügige Gesetzesänderung, um den Investoren schnellstmöglich Planungssicherheit zu geben. Dabei ist es jedoch auch wichtig, Übergangsfristen einzuplanen, um den Akteuren Gelegenheit zu geben, sich auf die geänderten Rahmenbedingungen einzustellen und das Vertrauen in getätigte Investitionen zu schützen. Vor diesem Hintergrund sollten die Übergangsregelungen noch einmal überprüft werden.“