Aufgrund des bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland hatte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) zur Eile aufgerufen. Zugleich machte sie deutlich, dass mit der Übernahme der Beispiele aus der EU-Verpackungsverordnung und der Klarstellung des Begriffs der Transportverpackung „keine Änderung der materiellen Rechtslage erfolgt“. Angesichts der Dringlichkeit habe man sich in der 6. Novelle auf das Notwendige konzentriert, sagte die Staatssekretärin. „Das Wichtigere kommt in der 7. Novelle der Verpackungsverordnung“, kündigte sie an.
Von einer „Eins zu eins-Umsetzung“ des EU-Rechts sprach der Vertreter der Unionsfraktion. Geregelt werde zum einen, „dass Frachtcontainer keine Transportverpackung sind“. Zum anderen würde nun eine Liste von Beispielen übernommen, was als Verpackung gilt. Auch wenn sich dadurch „faktisch nichts ändert“, räumte der Unionsvertreter ein, dass es „ein stückweit absurd und lächerlich wirkt, wenn wir regeln müssen, dass Grablichter keine Verpackungen sind, Streichholzschachteln hingegen schon“. Gleichwohl weise das auf einen wichtigen Kernpunkt hin: „Es ist notwendig, dass Kreislaufwirtschaftsystem weiterzuentwickeln.“
Langfristiges Ziel müsse die Schaffung eines Wertstoffgesetzes sein, sagte der Vertreter der SPD-Fraktion. Dieses müsse festschreiben, dass Verpackungen und sonstige Kunstabfälle gesammelt werden müssen, „was in vielen Haushalten schon Alltag ist“. Aus Sicht der SPD müssen zudem in der 7. Novelle Verpackungsverordnung die „erheblichen Fehlentwicklungen beim Dualen System“ aufgegriffen werden.
Diese Probleme, „die dringend einer Lösung bedürfen“, hätte man auch bei der jetzigen Novellierung klären können, bemängelte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „So wird Zeit vergeudet“, kritisierte der Fraktionsvertreter. Zugleich plädierte er dafür, die 7. Novelle für weitergehende Änderungen der Verpackungsverordnung zu nutzen. Dabei sollten sowohl die Entsorger als auch die Länder und die Verbände mit einbezogen werden, um zu einer Lösung der Problematik um die Verpackungsentsorgung zu kommen. In diesem Bereich herrsche seit neun Jahren Stillstand, so der Grünen-Vertreter. Trotz mehrfacher Ankündigungen hätten es die vorherigen Regierungen nicht geschafft, ein echtes Wertstoffgesetz auf den Weg zu bringen.
Seine Fraktion könne der Novelle unter anderen deshalb nicht zustimmen, weil sich aus der Beispielliste ergebe, dass „Glasflaschen für Injektionslösungen“ Verpackungen seien, sagte der Vertreter der Linksfraktion. Wenn nicht definiert werde, für welche Injektionslösungen dies gelten soll, könnten das auch Ampullen mit gefährlichen Stoffen oder Medikamenten sein. Wenn diese jedoch unter die Verpackungsverordnung fallen, „entfällt die Pflicht, die Glasampullen als Sondermüll zu behandeln“, gab er zu bedenken. Es sei durchaus vorstellbar, dass es Klinikdirektoren geben werde, die dieses Einsparpotential zu nutzen gedenken.
Verpackungsverordnung wird novelliert
Mit den Stimmen der Koalition wurde heute im Bundestag die 6. Novelle der Verpackungsordnung verabschiedet. Während sich die Linksfraktion gegen die Vorlage aussprach, enthielt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Abstimmung.