Der bvse fordert in einer Stellungnahme zu dem neuen Abfallwirtschaftsplan Bayern klar der Verwertung Vorrang vor der Beseitigung zu geben und auch die entsprechende Vollzugspraxis zu gewährleisten. Im Abfallwirtschaftsplan solle festgehalten werden, dass bei gewerblichen Anfallstellen nur Sonderabfälle zur Beseitigung der landeseigenen Entsorgungsgesellschaft zu überlassen sind. Außerdem solle sich die Überlassungspflicht nur auf solche gefährlichen Abfälle zur Beseitigung beziehen, für die dem landeseigenen Betrieb tatsächlich Entsorgungskapazitäten innerhalb Bayerns zur Verfügung stehen. Außerdem solle auch deutlicher klargestellt werden, dass gemischte Abfälle zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten keinesfalls überlassungspflichtig sind.
Der bvse gibt in seiner Stellungnahme außerdem zu bedenken, dass nicht in jedem Fall die Erreichung eines möglichst geringen Schadstoff-Grenzwertes notwendig ist, um den Schutz der Umwelt ausreichend gewährleisten zu können. So können seiner Vorstellung nach beispielsweise Recycling- Baustoffe mit erhöhten Schadstoff-Grenzwerten unbedenklich als fest eingebundenes Straßenbaumaterial oder zum definierten technischen Einbau verwendet werden.