Die Bundesregierung will die Verpackungsverordnung ändern. Ziel der 7. Novelle sei es, die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb zwischen den dualen Systemen zu verbessern. Das bestehende Recht habe Missbrauchstatbestände zugelassen, die durch eine Korrektur der Verpackungsverordnung beendet werden sollen. Dazu sollen die Möglichkeit der Eigenrücknahme von Verpackungen komplett gestrichen und die Branchenlösungen stark eingeschränkt werden.
Um den Prozess zu beschleunigen, hat das BMUB bereits am heutigen Donnerstag den Verordnungsentwurf auf seiner Webseite veröffentlicht. Damit wird gleichzeitig die schriftliche Anhörung der beteiligten Kreise eingeleitet. Eine schriftliche Anhörung findet laut Mitteilung nicht statt. Stellungnahmen zum Entwurf können dem Bundesumweltministerium auf dem Postwege oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse WAII6@bmub.bund.de vorgelegt werden. Die Anhörung endet mit Ablauf des 14. März 2014.