„Sowohl Bundesregierung wie Bundesländer haben erfreulicherweise den dringenden Handlungsbedarf erkannt und wollen die massiven Missbrauchstatbestände abschaffen beziehungsweise reduzieren. Dies ist über Änderungsanträge zur 6. Novelle oder über die nun vorgelegte 7. Novelle möglich“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth. „Wichtig ist, dass die Bundesländer sich sehr schnell auf einen Lösungsweg verständigen, um gerade in der jetzigen Situation aufzuzeigen, wie die künftige rechtliche Lage gestaltet wird. Alle Akteure – auch Inverkehrbringer und Systeme – sind dann dazu aufgerufen, die aktuellen Probleme in den Griff zu bekommen, hierzu sind außer der Rechtsänderung weitere Anstrengungen zur Stabilisierung notwendig.“
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