„Angesichts der zwingenden Notwendigkeit vermehrt heimische Sekundärrohstoffe zu gewinnen, sei es geboten Sammlung und Verwertung ausgedienter Altgeräte wieder besser zu verbinden“, sagt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. So sei die qualitative Erfassung der erste Schritt zum Recyclingerfolg. Die Erfahrungen mit der Umsetzung des ElektroG hätten gezeigt, dass es bei der Novelle unbedingt eine Rückkehr zu diesem Grundsatz geben müsse.
Besonders kritisch steht der bvse nach eigenen Angaben der geplanten Ausweitung des Optierungszeitraums auf drei Jahre sowie der Bindung des Optierungszeitraums an den Beginn des Kalenderjahres gegenüber. Aus Sicht der Entsorgungswirtschaft sei es nicht hinnehmbar, dass die finanziellen Risiken längerfristiger Verträge auf Kommunen und Entsorgungswirtschaft zu Gunsten besserer Planungssicherheit bei der EAR verlagert werden sollen. Dagegen sei die Meldepflicht für Container in der Eigenvermarktung ein logischer Schritt zu mehr Datentransparenz, und damit zu begrüßen. Ebenso seien auch die Bemühungen erkennbar, den illegalen Export effektiv zu bekämpfen. Dazu gehöre an erster Stelle, so der bvse, dass der Exporteur von gebrauchten Elektrogeräten nachweisen muss, dass diese Geräte tatsächlich gebrauchstüchtig sind.
Als positiv bewertet der bvse, dass nach dem Gesetzesentwurf der Handel zur Rücknahme von gebrauchten Elektrokleingeräten verpflichtet werde. Allerdings sei auch darauf zu achten, dass der Handel in das Monitoring eingebunden wird. Denn auch dort müsse gelten, dass lediglich nach ElektroG zertifizierte Betriebe mit der Verwertung beauftragt werden dürften. In diesem Zusammenhang sei mit der Einführung eines öffentlichen Katasters von Erstbehandlungsanlagen eine wesentliche Forderung des bvse aufgenommen worden.