Die Studie hat die GVM im Auftrag der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, der BKV Beteiligungs- und Kunststoffverwertungsgesellschaft (BKV) und dem Handelsverband Deutschland (HDE) erstellt. Anlass ist die Dialogveranstaltung „Einweg-Tragetaschen“ des Umweltbundesamtes am heutigen Montag.
Wie die Auftraggeber der Studie gemeinsam mitteilten, wurden im Jahr 2012 sechs Milliarden Kunststofftragetaschen in Deutschland in Verkehr gebracht. Das entspricht einer Gesamtmenge von 86.000 Tonnen oder einem Verbrauch von 76 Tragetaschen pro Einwohner und Jahr. Diese Werte seien den Experten zufolge erheblich niedriger als der europäische Durchschnitt, der bei 198 Stück pro Einwohner und Jahr liegt.
Tragetaschen haben der Studie zufolge einen Anteil von drei Prozent am Verbrauch von Kunststoffverpackungen oder 0,17 Prozent am Aufkommen von Siedlungsabfällen. Damit, so die GVM, ist die Abfallrelevanz von Tragetaschen in Deutschland begrenzt. Außerdem werde hierzulande mit den Kunststofftüten überwiegend sehr verantwortungsbewusst umgegangen. Die Studie weise aus, dass 48 Prozent aller Tragetaschen wiederverwendbar sind und 72 Prozent der Endverbraucher die Tragetaschen mehrfach nutzen. 11 Prozent der über den Einzelhandel verkauften Lebensmittel und Drogeriewaren werden von Endverbrauchern in erstmalig eingesetzten Kunststofftragetaschen nach Hause transportiert.
Von der EU vorgeschlagene Eingriffe wie ein Verbot von Kunststofftragetaschen mit einer Folienstärke unter 50μm sind laut der GVM- Studie nicht notwendig und auch nicht zielführend.
Das Umweltbundesamt hingegen empfiehlt, den Verbrauch von Einweg-Tragetaschen aus Kunststoff weiter zu verringern und die im Lebensmitteleinzelhandel bereits bestehende Bezahlpflicht für Einkaufstaschen auszuweiten. „Einwegtüten sind ein kurzlebiges Produkt. Selbst wenn man sie zwei- oder dreimal verwendet, so lassen sie sich dennoch schwer mit Abfallvermeidung und effizienter Ressourcennutzung in Einklang bringen“, sagt Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes. „Zudem finden sie sich an den Küsten und in den Meeren. Bei Einwegtragetaschen aus Kunststoff spricht also viel für eine Bezahlpflicht.“