„Wir begrüßen die ambitionierten Sammelziele für Elektroaltgeräte, die durch das novellierte Elektrogesetz festgeschrieben werden sollen“, sagt Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU. „Die kommunalen Unternehmen sind entschlossen, die neuen Sammelziele einzuhalten. Hierfür wird in zahlreichen Kommunen die haushaltsnahe Sammlung von Elektroaltgeräten ausgeweitet. Beispiele sind die Sammlung in Depotcontainern und Wertstoffinseln auf öffentlichem Straßenland oder die Kooperation zwischen Kommunen und Baumärkten, bei denen Elektroaltgeräte abgegeben werden können.“
Skeptisch ist der VKU nach eigener Aussage beim Thema Rücknahmeverpflichtungen: „Der VKU sieht die Einführung einer Verpflichtung des Handels, Elektroaltgeräte unter bestimmten Bedingungen zurückzunehmen, kritisch“, heißt es in der Mitteilung. „Die Kommunen haben verlässliche Strukturen für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten deutschlandweit geschaffen und die Bürger erfolgreich zur Getrenntsammlung motiviert. Die einheitliche kommunale Sammlung von Elektroaltgeräten sollte daher bestehen bleiben. Ein zusätzlicher Entsorgungsweg über den Handel für kleine Elektroaltgeräte würde ein komplexes Parallelsystem aufbauen, das weder ökonomisch noch ökologisch gerechtfertigt ist“.
Der VKU begrüßt, dass die Möglichkeit der Optierung von Elektroaltgeräten weiter besteht. Die Änderungen des Rahmens für die Optierung, etwa eine erhöhte Mindestdauer des Optierungszeitraums oder die Verlängerung der Anzeigefrist werden nach eigenen Angaben kritisch gesehen und müssen im Einzelnen genau analysiert werden. Nicht akzeptabel sei für den VKU die Einführung eines zusätzlichen Gebührentatbestandes zu Lasten der Kommunen, da die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) die Produktverantwortung der Hersteller umsetzen muss und im Falle der Optierung allein die Kommunen für die weitere Verwertung der Altgeräte verantwortlich sind. Der Verband wird sich daher in die weiteren Diskussionen und Beratungen einbringen. Der VKU plant in Kürze die Durchführung einer Mitgliederbefragung, um die die Praktikabilität und Angemessenheit der Regelungsvorschläge zu überprüfen.