Das Bundesumweltministerium hat den Referentenentwurf für das „Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)“ veröffentlicht. Bis zum 31. März besteht die Möglichkeit, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen, der laut Ministerium noch nicht mit den anderen Ressorts abgestimmt ist. Zu den Änderungen gegenüber der bisherigen Gesetzeslage gehören eine Rücknahmepflicht bei Kleingeräten und eine Neufassung der Sammelgruppen.
Referentenentwurf für neues ElektroG liegt vor
Elektro-Kleingeräte müssen zurückgenommen werden, die Sammelgruppen werden neu zugeschnitten