„Obwohl diese Pflicht für diese nebenberuflichen Abfalltransporteure formal erst ab dem 1. Juni diesen Jahres greift, ist den Betroffenen eine baldige Anzeige zu empfehlen, denn es ist mit einer großen Antragsflut zu rechnen“, sagte Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack.
Um den zu erwartenden Ansturm bewältigen zu können und für die Betroffenen einen legalen Abfalltransport ab 1. Juni zu ermöglichen, hat die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) als zuständige Behörde in Brandenburg bereits jetzt ein Serviceportal eingerichtet. Mit dem Portal stellt laut Ministerium erstmals in Deutschland eine Umweltbehörde ein Onlineportal für Anzeigen zum Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen zur Verfügung.
Wie das Ministerium weiter mitteilt, triff die Anzeigepflicht große Teile der Handwerkerschaft wie Dachdecker, Maler, Monteure und Fliesenleger. Betroffen sind diese, wenn sie Abfälle, die bei der Arbeit beim Kunden anfallen, auch transportieren. Das Portal stehe aber nicht nur Handwerkern zur Verfügung. Auch alle anderen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Anzeige verpflichteten Sammler, Beförderer, Händler oder Makler, die hauptberuflich mit Abfällen umgehen, können von dem Portal profitieren. Bislang erfolgten auch diese Anzeigen und deren Bestätigung zeit- und personalaufwändig in Papierform. Das elektronische Verfahren ei nicht nur schnell und einfach handhabbar, es biete zudem online Unterstützung beim Ausfüllen der Anzeigen.