Dabei geht es vor allem um Vorschläge, die die Einschränkung von Branchenlösungen und die Abschaffung von Eigenrücknahmen vorsehen. Änderungen in diesem Bereich betreffen 400.000 Tonnen Leichtverpackungen. „Das Grundproblem wird dabei aber nicht angegangen: Für allein über 800.000 Tonnen Leichtverpackungen fehlt jeder Nachweis einer finanziellen Beteiligung am System – sei dies über das Duale System, die Branchenlösung oder die Eigenrücknahme. Über diese Mengen fehlt jegliche Diskussion zu gezielten Lösungsmaßnahmen.“ so Schulz in einer Pressemitteilung. Aus seiner Sicht bleiben wichtige Themen wie die Verringerung von Totalverweigerern oder die Erhöhung der von vielen geforderten Recyclingquote in der Novellierung unbeachtet.
Die Änderungsvorschläge bergen laut Schulz die Gefahr, dass sich durch Einschränkung von Branchenlösungen und Abschaffung von Eigenrücknahmen Teilnehmer ganz aus dem System verabschieden und die Menge an nicht lizenzierten Verkaufsverpackungen noch weiter wächst.
„Die Politik sollte daher keine zwar gut gemeinte, aber zu kurz greifende Teillösung umsetzen, sondern gemeinsam mit der Branche ganzheitliche Lösungen entwickeln und diese in einem Wertstoffgesetz bündeln.“ fasst Jan Patrick Schulz zusammen. Eine verbindliche Registrierung aller Inverkehrbringer von Leichtverpackungen sei beispielsweise eine zentrale Maßnahme, um letztlich auch die Totalverweigerer an der Finanzierung zu beteiligen.