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DSD: Kunststoffrecycling nicht durch EEG-Umlage belasten

Die Formulierung von Recyclingzielen wird ad absurdum geführt: Zu diesem Urteil kommt Michael Wiener, Geschäftsführer der Duales System Holding. Grund für seine Empörung ist der geplante Wegfall der Befreiung von der EEG-Umlage für Kunststoffrecycler.
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Das Kunststoffrecycling erlebe eine signifikanten Aufschwung zum Klimaschutz, heißt es in einer Pressemitteilung von DSD. Dies belege auch die aktuelle Studie zum „Beitrag der Kreislaufwirtschaft zur Energiewende“ des Öko-Instituts. Heute würden in Deutschland mehr Kunststoffe verbrannt als recycelt. Unter Emissionsgesichtspunkten ist das angesichts der Energiewende nicht mehr vertretbar.

Im Hinblick auf den drohenden Wegfall der Befreiung von der EEG-Umlage für Kunststoffrecycler sagt Wiener: „Es kann doch nicht sein, dass die Produktion von Kunststoffen über das Recycling in Deutschland durch die Zahlung der EEG-Umlage belastet wird, während die Produktion von neuen Kunststoffen von eben dieser Umlage befreit wird. Durch diese Ungleichbehandlung verlieren Kunststoffrecycler, die sich einem harten Wettbewerb im internationalen Markt stellen müssen, die Ressourcen zur Weiterentwicklung ihres technologisch anspruchsvollen Tätigkeitsfelds.“ Die Formulierung der Recyclingziele würden so ad absurdum geführt und die Technologieführerschaft würde nach Asien verloren gehen.

Die Politik muss auf dieser Grundlage – so fordert es DSD – über die Formulierung klarer Ziele sowie die Koordinierung von Umwelt-, Energie- und Steuerpolitik den Aufbau von Recyclingstrukturen, etwa über anspruchsvolle Quotenvorgaben, fördern.

Quelle: DSD; er

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