Der Bau von Photovoltaikanlagen auf Deponien ist oftmals eine technische Herausforderung. Die Deponieoberfläche unterliegt Setzungen – Deponiekörper verdichten sich langsam und die Oberfläche sackt tiefer. Das ist vor allem dann problematisch, wenn die Setzungen ungleichmäßig sind und sich zum Beispiel Mulden ausbilden. Auch vorhandene Abdichtungen dürfen nicht beschädigt werden.
Diese Faktoren erfordern spezielle Bauweisen, die in einer Broschüre erörtert werden, die das Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht hat. Zu den erforderlichen Zulassungsverfahren und vorzulegenden Antragsunterlagen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einer Deponie enthält die Broschüre ebenfalls Ausführungen.
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf stillgelegten Deponien soll nach Meinung des Ministeriums dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2025 auf mindestens 30 Prozent zu erhöhen. Der Broschüre zufolge könne das Erzeugungspotenzial für Solarstrom auf solchen Flächen bis zu 1,3 Terawattstunden pro Jahr betragen. Die kostenlose Broschüre zum Download unter folgendem Link erhältlich: http://www.umwelt.nrw.de/extern/epaper/2014/photovoltaikanlagen_auf_deponien/