„Die derzeitige Verpackungsverordnung bietet zu viele Schlupflöcher für zweifelhafte Entsorgungspraktiken“, heißt es in der Mitteilung der DUH. Nach wie vor würden unrealistisch hohe Rücknahmemengen von Verpackungen in Verkaufsstellen und branchenspezifischen Erfassungsstrukturen gemeldet. Die Folgen seien erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen dualen Systemen, weniger Recycling und langfristig der Kollaps der haushaltsnahen Wertstoffsammlung.
Ein weiteres Schlupfloch in der Verpackungsverordnung seien die Branchenlösungen. Zwar sei es grundsätzlich sinnvoll, vor Ort massenhaft anfallende Verpackungen separat und nicht über den Gelben Sack zu erfassen. Aus Sicht von Thomas Fischer, DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft, ist diese Möglichkeit jedoch in der vorliegenden Form nicht praxistauglich. „Die direkten Lieferbeziehungen des Inverkehrbringers von Verpackungen zur konkreten Anfallstelle müssen derzeit nicht zwangsläufig nachgewiesen werden. Deshalb ist die praktizierte Feststellung von Branchenlösungsmengen auf der Basis von Marktforschungsgutachten ungenau, beliebig und nur schwer überprüfbar“, sagt Fischer.
Die Umwelthilfe unterstützt daher die Initiative aus Nordrhein-Westfalen, die beiden Instrumente Eigenrücknahme und Branchenlösung abzuschaffen beziehungsweise einzuschränken. „Wir brauchen mehr und nicht weniger Recycling, weshalb die Eigenrücknahme für Verkaufsverpackungen als Einfallstor für umweltbelastende und ordnungswidrige Entsorgungspraktiken gestrichen werden muss“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.