Nach Angaben der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer müssen Hersteller von Möbel und Möbelelemente ihre Mengenmeldungen bei dem französischen System Eco-Mobilier bis zum 31. Januar eingereicht haben. Die Mengenmeldungen für Haushaltsabfälle chemischer Produkte müssen dem französischen System EcoDDS bis zum 1. März vorliegen.
Die Handelskammer teilt außerdem mit, dass Unternehmen, die über eine Betriebsstätte in Frankreich verfügen oder ihre Produkte über das Internet nach Frankreich vertreiben, auch die französische Gesetzgebung zur Rücknahme ihrer Elektroaltgeräte, Batterien und Textilien sowie das französische Urheberrecht beachten müssen.