Das Bundeskabinett hat gestern auf seiner Klausurtagung in Meseberg die von Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegten Eckpunkte für eine EEG-Reform beschlossen. Das Konzept wurde gegenüber dem ursprünglichen, am vergangenen Wochenende bekannt gewordenen Entwurf mit verschiedenen Ergänzungen versehen und auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht.
Im Rahmen der EEG-Reform soll insbesondere die Besondere Ausgleichsregelung, die einzelne Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage ganz oder teilweise ausnimmt, europarechtskonform weiterentwickelt werden. Die EU-Kommission hatte diesbezüglich im Dezember ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland angestrengt. Die Bundesregierung stehe dazu in einem „konstruktiven Dialog mit der EU-Kommission“, um die Besonderen Ausgleichsregelungen auf eine langfristig tragfähige Grundlage zu stellen, teilte das Wirtschaftsministerium mit.
Als wesentliche Neuerung soll künftig die Eigenstromerzeugung im Grundsatz an der EEG-Umlage beteiligt. Der Kraftwerkseigenverbrauch soll allerdings nicht belastet werden. Alle neuen Eigenstromerzeuger sollen mit einer Mindestumlage zur Grundfinanzierung beitragen: Bei einer Eigenstromerzeugung in Neuanlagen müssen 90 Prozent der Umlage gezahlt werden, formuliert das Ministerium in der „Anlage zu den Eckpunkten für die Reform des EEG“. Dieser Betrag reduziert sich bei neuen Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen sowie neuen Kuppelgasnutzungen auf 70 Prozent.
Für Altanlagen soll die Begünstigung des Jahres 2013 in Höhe der EEG-Umlage von 5,28 Cent pro Kilowattstunde fortgeschrieben werden. Für Alt- und Neu-Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt gilt eine Bagatellgrenze: Sie müssen für eine jährliche Stromerzeugung von höchstens 10 Megawattstunden keine EEG-Umlage zahlen.
Die Bundesregierung will die EEG-Novelle noch vor der parlamentarischen Sommerpause zum Abschluss bringen. Nach dem gegenwärtigen Zeitplan soll das Gesetz zum 1. August 2014 in Kraft treten.