Nach BDE-Angaben hat das Europäische Parlament hat die Entwürfe zur Vergaberechtsreform in der Plenarsitzung vom Mittwoch, 15. Januar, in Straßburg mit großer Mehrheit angenommen. Ziel der Reform war es, den öffentlichen Beschaffungsmarkt für die EU-Wirtschaft weiter zu öffnen und dadurch zum Wirtschaftswachstum beizutragen.
„Die ursprünglichen Ziele, Vergabeverfahren flexibler zu gestalten, Möglichkeiten zur stärkeren Berücksichtigung strategischer Ziele bei der Auftragsvergabe zu schaffen, die Rechtssicherheit durch Kodifizierung der EuGH-Rechtsprechung zu erhöhen und Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu verschaffen, werden mit den vom Plenum des Europäischen Parlaments angenommenen Texten deutlich verfehlt“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth.
Die zwischen dem EP, Vertretern des Rates und der Kommission im sogenannten Trilog ausgehandelten Kompromisstexte seien vielmehr eine maßgebliche Verschlechterung gegenüber dem Status quo. Sie würden die Möglichkeiten für ausschreibungsfreie In-House-Vergaben und für die ausschreibungsfreie interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) wesentlich ausweiten. Dabei stünde die neuen Regelungen zum Teil in klarem Widerspruch zur EuGH-Rechtsprechung. Dies gelte sowohl für die Vergabe von Aufträgen nach den beiden Vergaberichtlinien als auch für die Konzessionsvergabe.
„Die neuen Regelungen führen dazu, dass Kommunen sämtliche öffentliche Dienstleistungen, die sie nicht mehr selbst erbringen können oder wollen, von anderen Kommunen und deren Betrieben ohne Ausschreibung beschaffen könnten“, sagt Kurth. „Damit wird einer weitgehenden Rekommunalisierung Vorschub geleistet – so werden Beschaffungsmärkte nicht geöffnet, sondern abgeschottet, insbesondere zu Lasten von KMU.“ Die Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung würde eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.
Wie der BDE weiter mitteilt müssen die neuen Richtlinientexte noch vom Rat angenommen und dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Dies wird voraussichtlich im Februar oder März geschehen. Sie treten in der Regel am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und sind von den Mitgliedsstaaten dann innerhalb einer Frist von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Damit könnten die neuen Vergabe- und Konzessionsregeln bis spätestens Frühjahr 2016 in Deutschland geltendes Recht sein.