„Sämtliche Sammelcontainer, die in der Stadt Köln zur gewerblichen oder gemeinnützigen Sammlung von Altkleidern, Alttextilien und Schuhen aufgestellt worden sind und die nicht Teil einer nach § 18 KrWG angezeigten gewerblichen oder gemeinnützigen Sammlung sind, müssen von den Trägern der Sammlung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung entfernt werden“, heißt es in der Allgemeinverfügung vom 8. Januar.
Der Entsorgerverband äußert sich zu diesem Vorgehen zunächst positiv. „Wir begrüßen den Vorstoß der Stadt, illegal aufgestellte Altkleidercontainer nun noch effektiver zu bekämpfen“, sagt bvse-Fachreferentin Beate Heinz. Gleichzeitig appellieren sie an die Verantwortlichen der Stadt, „für einen fairen Umgang im Wettbewerb mit den ordentlich arbeitenden Fachbetrieben zu sorgen“. Offenbar plane die Stadt selbst in die Altkleidersammlung einzusteigen. Ende 2013 habe der Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln entschieden, schrittweise bis Mai 2014 eine eigene Altkleidersammlung einzuführen.