Die Kommission sieht die Rabatte der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen in Deutschland als klärungsbedürftig an. Kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die bisherige Entlastung für energieintensive Unternehmen eine rechtswidrige Beihilfe ist, wird sie fordern, dass die Beihilfen zurückgezahlt werden. In welcher Form das geschieht, obliegt dann der Ausgestaltung durch die Bundesregierung.
Die Kommission beschränkt sich bei der Überprüfung auf den Zeitraum ab 1. Januar 2012. „Der Beschluss bedeutet nicht, dass Unternehmen für die Vergangenheit Rückstellungen bilden müssen. Dieses Thema muss man sich wieder vornehmen, wenn der Abschluss des jetzt begonnenen Verfahrens in Sicht ist,“ sagt Rechtsanwalt Helmut Janssen von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft Beihilfenrecht und Kartellrecht. Die Kommission könne in dem Prüfverfahren durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass nicht die gesamte Ausgleichsleistung rechtswidrig war, sondern nur ein Teil, so Janssen.
Die Bundesrepublik vertritt bisher den Standpunkt, dass die EEG-Umlage und folglich ihre Begrenzung durch die Ausgleichsregelung keine staatlichen Beihilfen darstellen. Mit der heutigen Entscheidung fordert die Kommission die Bundesrepublik zur Stellungnahme auf. Die Frist dafür beträgt formal einen Monat. Derartige Beihilfe-Verfahren dauern in der Regel mehr als ein Jahr.