Laut bvse ist die unbefriedigende Situation zum einen einer veränderten
Struktur und Zusammensetzung der in den Handel gelangenden Verkaufsverpackungen geschuldet, zum anderen aber auch den völlig veralteten Vertragsbeziehungen zwischen den dualen Systemen und den Sortierern.
Während das erste Problem nach Angaben des bvse-Arbeitskreises Mischkunststoffe „im direkten Dialog“ zwischen Verwertern und der und verpackender Industrie diskutiert und angegangen wird, sollen mit dem erarbeiteten Forderungskatalog die Erfassungs- und Sortiervorgaben modernisiert werden.“Auch die Anforderungen an die Erzeuger von Rohstoffen für die werkstoffliche Verwertung von Verpackungen müssen jetzt an den aktuellen Stand der industriellen Qualitätssicherung angepasst werden“, fordert der bvse. Die Recycler beabsichtigen in in einem abschließenden Schritt
ihrer Qualitätsoffensive, die seit 2012 läuft, verbindliche Kriterien für Qualitätsvorgaben, Sortierkriterien und Qualitätssicherung in der Kunststoffverwertung zu erarbeiten
In dem Forderungskatalog werden unter anderem folgende Punkte aufgezählt:
1. Rückweisungsrechte: Sekundärkunststoffe sind demnach ohne weiteren Feuchtigkeitseintrag zu lagern, zu transportieren und anzuliefern. Bei der Anlieferung des Materials soll eine visuelle Kontrolle durchgeführt werden. Werde dabei Wasser sichtbar, darf die Ladung zurückgewiesen werden. Gleiches soll für andere starke Verunreinigungen gelten.
2. Verschiedene Anforderungen an die Sortieranlagen und die Dualen Systeme
3. Weiter Spezifikationen wie ein maximaler PVC- oder Störstoffgehalt.