Der DIHK hält es nach eigenen Worten für zielführender eine bessere Umsetzung des bestehenden EU-Abfall- und -Abwasserrechts anzustreben, beispielsweise durch ein EU-weites Deponierungsverbot bzw. Vorbehandlungs-gebot von Plastiktüten. Vor allem Abgaben auf die Tüten seien kontraproduktiv, denn „die deutschen Unternehmen benötigen Entlastung statt zusätzliche Belastung und Deregulierung statt Abgabenbürokratie“, heißt es in dem Schreiben.
DIHK: Plastiktütenverbot nicht erforderlich
"In Deutschland werden Kunststofftüten vor allem über die dualen Systeme zurückgenommen und einer Verwertung zugeführt. Sie verschmutzen nicht als Abfall die Meere", heißt es in einer Stellungnahme des Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zum EU-Vorschlag. Eine EU-Regel - auch für dünne - Kunststofftaschen sei nicht erforderlich.