Der DIHK hält es nach eigenen Worten für zielführender eine bessere Umsetzung des bestehenden EU-Abfall- und -Abwasserrechts anzustreben, beispielsweise durch ein EU-weites Deponierungsverbot bzw. Vorbehandlungs-gebot von Plastiktüten. Vor allem Abgaben auf die Tüten seien kontraproduktiv, denn „die deutschen Unternehmen benötigen Entlastung statt zusätzliche Belastung und Deregulierung statt Abgabenbürokratie“, heißt es in dem Schreiben.
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