Rolf Wizgall, Vertreter des baden-württembergischen Umweltministeriums, stellte auf der Tagung die Empfehlungen und Änderungsvorschläge für die Ersatzbaustoffverordnung vor. Diese wurden seit dem Frühjahr 2013 durch einen Arbeitskreis unter Beteiligung des BMU, des Umweltbundesamtes und von 10 Ländern erarbeitet und sollen voraussichtlich in den geplanten Referentenentwurf übernommen werden.
Unter anderem berichtete Wizgall laut ISTE davon, dass der Einbau von Recycling-Baustoffen und anderen mineralischen Ersatzbaustoffen im ungünstigen Fall eines Grundwasser-Abstandes von weniger als 1 Meter für alle offenen Bauweisen, aber auch im Falle des nur seitlich durchströmten Staßendammes verboten werden soll. Weiter wünschen die Länder, die Einführung von Feststoffgrenzwerten unter anderem für Recycling-Baustoffe, führte Rolf Wizgall weiter aus. Für Stahl-, Edelstahl-, Kupferhüttenschlacken, Hausmüllverbrennungsaschen sowie Bodenmaterial und Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse 3 fordern die Länder laut ISTE weitergehende Einbaubeschränkungen, dahingehend, dass diese Materialien nur noch in Großbaumaßnahmen mit Einbaumengen > 1500 m³ und eng begrenzt auf wenige Einbauweisen, wie zum Beispiel Straßendämme sowie Dämme und Wälle mit technischen Sicherungsmaßnahmen, zugelassen werden sollen.
Bernd Susset, ISTE-Fachreferent, ist von den Vorschlägen wenig begeistert: „Denn die Gesamtheit aller Verbote, die im Arbeitsentwurf enthalten sind, führen unter anderem zu einem faktischen Ende der Schlackenverwertung in Deutschland“, so der ISTE-Fachreferent. „Damit wird nur ein neues Lager von Kritikern geschaffen, das den politischen Diskussionsprozess ausbremst.“
Für Christa Szenkler, Vorsitzende der ISTE-Fachgruppe Recycling-Baustoffe und Boden stand fest, dass ein Referententwurf, der all diese Ländervorschläge umsetzt dem Baustoff-Recycling einen Todesstoß versetzen würde. „Betriebe werden schließen müssen, wenn die Ländervorschläge tatsächlich alle gesetzlich verankert werden.“