Wie der VKU mitteilt, wird der Berichtsentwurf zum Thema Herstellerverantwortung voraussichtlich im Dezember 2013 fertiggestellt und im Februar 2014 veröffentlicht werden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt nach eigenen Angaben die Initiative der EU-Kommission. Der Verband betont in einer Stellungnahme, dass die operative Umsetzung der produktverantwortlichen Regeln im Ermessen der Mitgliedstaaten bleiben müsse. Das betreffe insbesondere die Entscheidung, ob Sammel- und Verwertungssysteme im Rahmen der kommunalen Abfallwirtschaft gegründet werden.
„Die Herstellerverantwortung ist kein Selbstzweck“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. „Die Regelungen müssen in ihrer konkreten Ausgestaltung geeignet sein, Abfallvermeidung zu fördern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Hier kommt es auf Details an. In der Praxis werden häufig im Prinzip sinnvolle gesetzliche Vorgaben durch eine mangelhafte Ausgestaltung konterkariert.“ So seien die Erfahrungen mit der Umsetzung der Produktverantwortung durchwachsen, im Bereich der Verpackungsentsorgung in Deutschland sind sie aus Sicht des Verbandes sogar als negativ einzustufen. „Problematisch wird es, wenn Produktverantwortungssysteme Parallelstrukturen zur öffentlichen Hausmüllentsorgung schaffen. Solche Systeme überzeugen oftmals weder mit Blick auf ihre wirtschaftliche Effizienz noch mit Blick auf ihre ökologische Zielrichtung“, sagt Reck.
Laut Reck ist für die Effektivität und Effizienz der Regelungen wichtig, dass sich europäische Regelungen zur Produktverantwortung auf die Festlegung von Verwertungs- und Recyclingzielen beschränken. „Vorgaben für die operative Umsetzung dieser Ziele – zum Beispiel im Rahmen zwingend privater Systeme, die neben die öffentliche Abfallentsorgung treten – halten wir für problematisch.“ Auch einer Ausweitung der EPR auf weitere Stoffströme steht der VKU nach eigenen Angaben kritisch gegenüber. Grundsätzlich erzeuge jedes neue System für einen weiteren Abfallstrom zunächst zusätzlichen logistischen wie informatorischen Aufwand, ohne dass die Erreichung ökologischer Zielsetzungen garantiert wäre. Bei kleineren Abfallströmen oder solchen mit geringeren Umweltauswirkungen könnte ein im Verhältnis zu den erzielten Umweltvorteilen übermäßiger Verwaltungsaufwand entstehen.
Wesentlich für die Effektivität von Produktverantwortungsmechanismen ist aus Sicht des Verbandes die wirksame Sanktionsmöglichkeit von Fehlverhalten in Form von abgestuften Sanktionen angepasst an die Schwere der Regelverstöße sowie die Vollzugsfähigkeit der getroffenen Regelungen.