„Der BAV setzt sich im Rahmen der Überprüfung der Recyclingziele der Abfallrahmenrichtlinie dafür ein, ein separates Recyclingziel für Abfallholz (Altholz) zu schaffen und dies mit einer Pflicht zur getrennten Erfassung zu flankieren“, heißt es in der Mitteilung des Verbands. Das Potential des Stoffstromes Holz liege deutlich über dem für Glas, Kunststoffen und Textilien.
Wie der Verband betont, wäre theoretisch sogar eine Einsatzquote für Recyclingspäne in der Spanplatte von bis zu 100 Prozent theoretisch möglich. Voraussetzung wäre unter anderem, dass der gesamte Sortier-, Aufbereitungs- und Produktionsprozess auf diesen Verwertungsweg abgestimmt werde. Wichtig sei dabei eine sortenreine Erfassung. Daher sei der Abfallstrom „Holz“, der in der vergangen Novelle der Abfallrahmenrichtlinie nicht gesondert aufgeführt ist, in den Katalog der verpflichtend getrennt zu erfassenden Stoffe aufzunehmen.
Bezüglich der Verpackungsrichtlinie fordert der BAV, dass in der Novelle das Verwertungsziel für Holzverpackungen aufrechterhalten beziehungsweise weiterentwickelt werde.