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Bvse warnt vor zuviel Bürokratie bei der Abfallverbringung

Auch der Entsorgerverband bvse begrüßt im wesentlichen die geplanten Änderungen der Abfallverbringungsverordnung durch die EU-Kommission. In einer Medienmitteilung mahnt er jedoch an, am Gebot des freien Warenverkehrs grundsätzlich festzuhalten.
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Bvse-Justiziarin Eva Bicker warnt, dass schärfere Kontrollen bei Abfallverbringungen nicht dazu führen, dürfen dass die bürokratischen Anforderungen für Unternehmen der Recyclingwirtschaft, die Abfälle transportieren und handeln, generell ausgeweitet werden. „Es handelt sich bei vielen handelsüblichen Recyclingstoffen um nicht gefährliche Abfälle, wie beispielsweise Altpapier, Schrotte und Altkunststoff. Für die Verbringung dieser Stoffe, die regelmäßig als Abfälle verbracht werden, gelten bereits mit Art. 18 VVA umfassende und in der Praxis ausreichend beachtete Vorschriften und Möglichkeiten der Kontrolle“ sagt Bicker.

Den grundsätzlichen Ansatz der EU-Kommission zu systematischeren Kontrolle in allen EU-Mitgliedsstaaten erachtet der bvse für „richtig und zielführend“. An dem Gebot des freien Warenverkehrs müsse allerdings auch vor dem Hintergrund der geltenden Bestimmungen der Abfallverbringungsverordnung grundsätzlich festgehalten werden.

Der bvse-Vorschlag lautet unter anderem: Die Kontrollen sollen sich vornehmlich auf den eigentlichen Transportvorgang der Abfälle und die anschließende Verwertung im jeweiligen Bestimmungsland beschränken.
Dem dringenden Bedürfnis zur schärferen Kontrolle das Abfallausfuhren müsse in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen entsprochen werden. Es könne nicht sein, dass Deutschland – wie es in der Vergangenheit häufig der Fall war – entsprechenden europäischen Vorgaben zum Vollzug nachkommt, während andere EU-Mitgliedstaaten lediglich pro forma europäisches Recht umsetzen, aber tatsächlich nicht vollziehen.

Um dies zu verhindern, sollten laut bvse nicht nur die Kontrollpläne als solche überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden, sondern auch eine Statistik über die tatsächlich durchgeführten Kontrollen von den EU-Mitgliedstaaten eingefordert werden.

Quelle: bvse, er

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