Der BDE (Bundesverband der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft) und die BDSV (Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen) haben in einem gemeinsamen Papier zu dem jüngsten Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Abfallverbringungsverordnung Stellung genommen.
Wie die beiden Verbände mitteilen, begrüßen sie im Grundsatz die geplanten Verschärfungen, die der Verhinderung illegaler grenzüberschreitender Verbringungen dienen. Ausdrücklich positiv bewerten sie die verbesserte Abgrenzung gebrauchter, funktionsfähiger Elektro- und Elektronikgeräte gegenüber Elektro- und Elektronikschrott. Nach Meinung der beiden Verbände sei es sachgerecht, dass die Exporteure zukünftig bei der Vermutung einer illegalen Verbringung den Nachweis über die Funktionstüchtigkeit der gebrauchten Geräte erbringen müssen. „Mit dieser Beweislastumkehr können künftig Exporte in die Länder Afrikas und Asiens, wo Elektrogeräte häufig unter völlig unzulänglichen, gesundheits- und umweltschädlichen Bedingungen demontiert werden, verhindert werden“, heißt es in der Medienmitteilung.
Problematisch sei allerdings der unterschiedliche Vollzug bei den nationalen Verbringungsbehörden sowie die Auswirkungen auf die sogenannten Streckenhändler. Zu Beginn der Verwertungskette sei häufig nicht bekannt, wo die Abfälle final verwerten würden. Deshalb betrachten es die Verbände als kritisch, dass die Exporteure in Zukunft unter Umständen auch nachweisen müssen, dass die Entsorgungsanlagen im außerhalb der EU gelegenen Empfängerstaat den gleichen Gesundheits- und Umweltstandards entsprechen müssen wie innerhalb der Europäischen Union.