Das OVG Münster hat in seinem Urteil drei Untersagungsverfügungen gegen gewerbliche Unternehmen aufgehoben und damit gleichzeitig die Sammlung zugelassen. Weder die Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger noch die des Rücknahmesystems für Verkaufsverpackungen sei gefährdet, heißt es unter anderem in der Begründung.
„Wir begrüßen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster, das die Untersagungsverfügungen gegen die gewerblichen Altpapiersammlungen in den Kommunen Neuss, Kaarst und Jüchen aufgehoben hat“, sagt Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse. Seiner Auffassung nach zeichne sich nach den bisherigen Entscheidungen auf der Ebene der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte in Deutschland nun ab, dass die Untersagungspraxis vieler Kommunen einer Überprüfung durch die Gerichte oftmals nicht stand hält.