Bestehende Verträge privater Entsorger hätten laut BDE mit dem 1. Juli ihre Gültigkeit verloren und noch laufenden Verträge könnten bis zum Jahresende gekündigt werden. Ferner verlange die Regierung per Gesetz die Abfallgebühren um 10 Prozent zu senken. „Die europäischen Grundfreiheiten, insbesondere das Recht auf freie Wahl der Niederlassung, werden massiv verletzt“, so BDE-Präsident Peter Kurth. Die Kommission dürfe hier nicht tatenlos zusehen und sollte Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben.
Neben den Einbußen durch die Gebührensenkungen müssen private ausländischen Unternehmen laut Entsorgerverband zudem mit höheren Kosten rechnen. Die ungarische Regierung plant die Einführung einer Deponiesteuer und eines Pauschalbetrags pro Einwohner, für den die Entsorgungsdienstleistung erbracht wird. Der BDE befürchtet dadurch eine Kostensteigerung von schätzungsweise einem Drittel, die eine Entsorgung von Haushaltsabfällen auch für die öffentlichen Unternehmen unrentabel mache.
In der Folge würden sich die ohnehin verschuldeten Gemeinden in Ungarn noch mehr verschulden. Gleichzeitig rechne man in Ungarn in der kommenden Förderperiode 2014 bis 2020 in großem Umfang mit EU-Mitteln für neue Investitionen im Energiesektor, zu dem auch die Abfallwirtschaft gehört. „Ungarn möchte die Vorteile der EU nutzen, ohne sich dabei an die Spielregeln zu halten“, betont Kurth. Die Mitgliedsstaaten seien nach den Verträgen dazu verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Zielen der EU entgegensteht. Zu den Zielen der EU gehört ein freier Binnenmarkt und es ist nicht akzeptabel, dass dieser massiv eingeschränkt werde.