„Nach erster Prüfung begrüßen wir, dass die Verantwortlichen unsere Kritik aufgenommen haben: Eine generelle Einstufung fester Gemische als wassergefährdend hätte existenzgefährdende Investitionen vieler Recyclingbetriebe zur Folge, deren Nutzen für den Wasserschutz jedoch äußerst fraglich wäre“, sagt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. „Die Betriebe halten im Zuge der erforderlichen Genehmigungsverfahren auch bereits strenge Vorgaben ein.“
Für einige Materialströme wie beispielsweise Bauschutt und Ersatzbaustoffen sieht der bvse jedoch noch Konkretisierungsbedarf. „Auch im Bereich der Schrotte gibt es noch dringenden Nachbesserungsbedarf, da im Entwurf noch immer Materialien dem Generalverdacht der Wassergefährdung ausgesetzt werden“, sagt Rehbock. „Würden den betroffenen Betrieben – die bereits hohen Auflagen unterliegen – weitere Zusatzinvestitionen aufgebürdet, wäre damit ohne Not das hochwertige Recycling und viele Unternehmensexistenzen gefährdet.“
Außerdem kritisiert der bvse den vorliegenden Entwurf die Ungleichbehandlung von mobilen und stationären Anlagen im Bereich des Baustoffrecycling. Nach dem Entwurf fallen mobile Anlagen laut Verband grundsätzlich nicht unter die AwSV. „Das würde dazu führen, dass mobile Anlagen, die bereits keiner Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz und anderen einschlägigen Gesetzen und Verordnungen bedürfen, vermehrt eingesetzt werden“, sagt Jürgen Weber, Vorsitzender des bvse-Ausschusses Mineralische Abfälle und Stoffe.
Der bvse fordert daher erneut, gleiche Anforderungen für mobile und stationäre Anlagen zu schaffen, wenn sie die gleiche Funktion erfüllen. Mobile Anlagen, die direkt an einer Baustelle betrieben werden und deren Output wie beispielsweise beim Straßenbau unmittelbar vor Ort wieder eingebaut wird, sollten nach Wunsch des Verbands jedoch von der AwSV ausgenommen bleiben.