Die Änderung erlaubt es laut BMWi, in Zukunft insbesondere bei der Vergabe von Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie von Arbeitsmarktdienstleistungen diese personenbezogenen Kriterien stärker zu berücksichtigen.
Nach dem deutschen Vergaberecht sei es derzeit nicht möglich, bei der Angebotswertung zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots bieterbezogene Qualitätskriterien zu berücksichtigen. Diese Kriterien seien bisher bei der Eignungsprüfung abgefragt worden, die sich allein auf den Bieter selbst, nicht aber sein Angebot bezieht. So seien Qualitätsunterschiede, die sich etwa aus der Qualifikation und Erfahrung des beauftragten Personals ergeben, bei der Entscheidung über den Zuschlag bislang weitreichend unberücksichtigt geblieben.
Gerade bei Dienstleistungen seien Qualifikation und Erfahrung des mit der Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Personals aber besonders wichtig. Mit der heute beschlossenen Regelung schafft die Bundesregierung laut Ministerium hier Abhilfe.
Die 7. Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.