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DGAW nimmt Stellung zur EU-Konsultation über Ziele des Abfallmanagements

Die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW) hat sich bei einer Internet-Konsultation der EU-Kommission zur Abfall- und Ressourcenwirtschaft geäußert. Dabei hat die DGAW ihre Position zur Abfallrahmen-, Deponie-, Verpackungsrichtlinie und zu den Rahmenplänen und Zielen zu einem ressourceneffizienten Europa beschrieben.
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In Ihrer Stellungnahme zur Internet-Konsultation zur Fortschreibung und Weiterentwicklung der Zielsetzungen für die Abfall- und Ressourcenwirtschaft schlägt die DGAW der EU vor, eine eindeutigere Definition des Begriffs Abfall, insbesondere die exakte rechtliche Festschreibung des Abfallanfangs und Abfallendes, zu bestimmen.

Weiterhin sollte eine präzise Abgrenzung zwischen Abfall und Rohstoff beziehungsweise Produkt, auch unter Einbeziehung der Stoff- und Produktregelungen wie REACH, erfolgen, damit sich aus Abfall entstehende Sekundärrohstoffe und Produkte nicht in rechtsfreien Räumen befinden, sondern eindeutig zugeordnet werden können.

Bezüglich der Recyclingquoten unterstreicht die DGAW ihre Auffassung, dass sich die Quoten nicht wie bisher auf die in Recyclinganlagen eingebrachten Abfälle, sondern auf die Mengen der in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführten Rohstoffe und Produkte beziehen müssen, damit die Quoten auch tatsächliche Indikatoren für eine echte Ressourcenschonung darstellen. Außerdem empfiehlt die DGAW, neben Recyclingzielen für Hausmüll und Bauabfälle auch Ziele für bestimmte Industrieabfälle einzuführen.

Das Ziel des weitgehenden Ausschlusses der Ablagerung von Abfällen auf Deponien wird von der DGAW unterstützt. Mittelfristig sollte nach Auffassung der Gesellschaft das Deponieren von verwertbaren Stoffen weitgehend unterbunden werden. Abfälle, für die eine Verwertung sinnvoll und möglich erscheine, aber welche derzeit noch nicht technisch und ökonomisch durchführbar sei, sollten auf Monodeponien für eine spätere Nutzung zwischengelagert werden. Als Kriterium für die Ablagerung biologisch abbaubarer Stoffe sollte mittelfristig eine Obergrenze von 5 Prozent vorgeben werden.

Quelle: DGAW, mku

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