“Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, wieso die öffentliche Hand die Leerung der Mülltonnen selbst übernimmt“, meint Otto Heinz, Präsident des VBS. Im Landkreis Rhön-Grabfeld gebe es zahlreiche mittelständische Entsorgungsunternehmen, die anerkanntermaßen preiswert und zuverlässig arbeiten würden.
Auch die „angebliche“ Verhinderung von Lohndumping könne kein Argument für die vom Kreistag beschlossene Rekommunalisierung sein. Hierzu VBS-Präsident Otto Heinz: „Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn von 8,68 Euro pro Stunde gilt für alle Entsorgungsunternehmen bundesweit. Angesichts der niedrigen Arbeitslosenquote in Bayern müssen unsere Mitgliedsbetriebe erhebliche Anstrengungen unternehmen, um Personal zu halten und/oder neue Mitarbeiter zu gewinnen. Daher bewegen sich die in Bayern gezahlten Löhne in aller Regel oberhalb des Mindestlohns.“
Wichtig ist aus Sicht des VBS die Gestaltung der öffentlichen Ausschreibung, die nicht nur auf den Preis allein setzt. Vor diesem Hintergrund haben der Bayerische Landkreistag, der Bayerische Städtetag und der VBS im vergangenen Jahr eine Neufassung der gemeinsam entwickelten „Orientierungshilfen bei öffentlichen Ausschreibungen in der Entsorgungsbranche“ veröffentlicht. Diese sollen eine Hilfestellung für kommunale Auftraggeber sein und eine preiswerte, aber hochwertige Entsorgung sicherstellen.