„Ursprüngliches Ziel der Europäischen Kommission war es, mit der Revision der Richtlinie das UVP-Verfahren zu beschleunigen. Tatsächlich hat bereits sie den Projektträgern zahlreiche neue Pflichten auferlegt und damit den Umfang der UVP ausgeweitet“, sagt Peter Kurth, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE). Die daraufhin von der deutschen Wirtschaft quer durch alle Branchen geäußerte Kritik habe zwar bei einigen – vornehmlich deutschen Abgeordneten – Gehör gefunden, diese hätten sich jedoch in den Debatten im Umweltausschuss nicht durchsetzen können, so der BDE.
Der BDE setzt seine Hoffnung nun auf den Rat der Europäischen Union. „Die entscheidende Rolle kommt jetzt dem Rat zu. Schließt dieser sich inhaltlich dem von der irischen Ratspräsidentschaft vorgelegten Arbeitspapier an, ist ein für die private Entsorgungswirtschaft tragbarer Kompromiss zwischen Umweltschutz und wirtschaftlichen Interessen möglich“, sagt Kurth. Bereits heute bereiteten unterschiedliche Auslegung und Umsetzung der UVP-Richtlinie in den Mitgliedstaaten Probleme beim Vollzug. Der BDE appelliert daher an den Rat, im weiteren Verfahren zur Revision der UVP-Richtlinie eine für Behörden und Projektträger praxistaugliche Regelung zu beschließen.“
Die Abstimmung in erster Lesung im Plenum des Parlaments sowie im Rat ist für Herbst dieses Jahres vorgesehen.