Diese formelle Mitteilung der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommissionwar laut des österreichischen Recyclingspezialisten für Verpackungen der nächste zu erwartende Schritt in einem Verfahren, das die Kommission bereits 2010 eingeleitet hatte.
„Diese Vorhaltungen sind so alt wie die Ermittlungen selbst. Von einer ganzen Reihe untersuchter Verdachtspunkte sind nur noch wenige Punkte verblieben“, sagt ARA-Vorstand Christoph Scharff zu den Ausführungen der EU-Kommission. „In den Beschwerdepunkten geht es um Themen, die wir schon viele Male sowohl mit der Kommission als auch mit der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde erörtert haben und die wir seit langem für erledigt halten.“
Schon im Jahr 2004 hatte sich die ARA eigenen Worten zufolge über die Möglichkeiten zur Mitbenutzung ihrer Sammelinfrastruktur mit der EU-Kommission geeinigt. Diese Einigung sei anschließend in weiterführenden Gesprächen mit der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) näher konkretisiert und in den Verträgen zwischen ARA und ihren Entsorgungspartnern umgesetzt worden. Sie sei außerdem im Jahr 2007 auf der Homepage der BWB veröffentlicht worden.
„Seit damals hat nicht ein einziger Mitbewerber die mit den Wettbewerbsbehörden abgestimmte Form der Mitbenutzung auch nur ernsthaft versucht. Nun gegen uns vorzubringen, wir hätten unsere Marktstellung missbraucht, ist uns deshalb unverständlich“, so Scharff weiter. „Wir haben uns stets rechtskonform verhalten. Sämtliche in der Vergangenheit gegen uns erhobenen Vorwürfe haben sich als gegenstandslos erwiesen. Auch die EU-Kommission hält in ihrer gestrigen Presseaussendung fest, dass ihr Schreiben den Ergebnissen der Ermittlungen nicht vorgreift. Wir sind überzeugt, letztlich auch diese letzten verbliebenen Bedenken der EU-Kommission zerstreuen zu können.“