„Die Strukturförderung ist ein wichtiges Instrument, gerade um in den jüngeren Mitgliedstaaten eine moderne Entsorgungsinfrastruktur aufzubauen. In den beiden zurückliegenden Förderperioden wurden EU-weit rund zehn Milliarden Euro für Projekte in der Abfallwirtschaft ausgegeben“, sagt Kurth. „Mit dem neuen Instrument der sogenannten ex-ante Konditionalitäten muss sich die Fördermittelvergabe zukünftig an den Zielen der Abfallrahmenrichtlinie ausrichten.“
Konkret bedeutet dies laut BDE, dass in nationalen oder regionalen bfallbewirtschaftungsplänen vorgesehene Infrastrukturprojekte nur gefördert werden können, wenn sie mit der fünfstufigen Abfallhierarchie im Einklang stehen. Das entsprechende Votum wurde im Regionalausschusses des Europäischen Parlaments zur Dachverordnung für die Strukturfonds 2014-2020 getätigt.
Wie der BDE weiter mitteilt, sieht der Kompromiss vor, dass die Mitgliedstaaten zukünftig nicht nur darlegen müssen, dass ein geplantes Projekt mit der Abfallhierarchie im Einklang steht, sondern auch, wie dieses dazu beiträgt, die Recyclingziele zu erreichen. Bleiben die Fortschritte in einem Mitgliedstaat aus, muss er laut BDE die Gründe hierfür nennen sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung darlegen. Die Kommission überprüfe die Fortschritte bei der Genehmigung der Programme. Als Sanktionsmittel könne sie, bis die ex-ante Konditionalitäten zufriedenstellend erfüllt sind, einen Teil oder die gesamte Zwischenzahlung der Fördergelder einbehalten.
Die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat und Parlament über die noch offenen Punkte werden nach BDE-Angaben in den nächsten Wochen fortgeführt. Über das Verhandlungsergebnis soll im Oktober 2013 gemeinsam mit dem verabschiedeten Teilergebnis im Plenum abgestimmt werden. Die Abstimmung im Rat ist ebenfalls für den Herbst 2013 vorgesehen.