Neue Chemikalien-Sanktionsverordnung

Wer gegen Stoffbeschränkungen nach REACH verstößt, begeht eine Straftat und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Das sieht die neue Chemikalien-Sanktionsverordnung vor, wie das Umweltbundesamt (UBA) mitteilt. Die Freiheitsstrafe kann sich in manchen Fällen allerdings auch auf fünf Jahre erhöhen.

Wenn nämlich vorsätzlich Leben oder Gesundheit anderer beziehungsweise fremde Sachen von erheblichem Wert gefährdet werden, sind auch bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich.

Wer ordnungswidrig handelt, indem er beispielsweise gegen Auskunftspflichten gegenüber gewerblichen Kunden und Verbrauchern verstößt, wird laut UBA mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt. Diese Regelungen sieht die neue Chemikalien-Sanktionsverordnung – abgekürzt ChemSanktionsV – seit dem 1. Mai vor. Die ChemSanktionsV regelt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit verschiedenen Europäischen Regelungen, unter anderem der Europäischen Chemikalienverordnung REACH.

Die neue ChemSanktionsV finden Sie unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/chemsanktionsv/index.html

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